Lege für jede eingekaufte Charge ein Chargenblatt an, das Originalkennung, Wareneingang, zugehörige Unterlagen und spätere Mengenbewegungen verbindet. Eigene Teilmengenkennungen ergänzen die Originalkennung; sie ersetzen sie nicht. So kannst du auch nach einer internen Aufteilung nachvollziehen, welche Ware zu welchem Batch gehört.

Diese Angaben gehören auf dein Chargenblatt

Im Cannabis Grosshandel endet die Prüfung nicht mit der Bestellung. Gerade Shops, Brands und Wiederverkäufer brauchen eine Verbindung zwischen der erhaltenen Ware und den beim Einkauf geprüften Angaben. Der aktuelle Produktfokus von CannabisGrosshandel.ch liegt auf CBD direkt von Schweizer Produzenten.

Trenne Vertragspartner, Produzent und Produktionsort. Halte die Original-Chargenkennung genau so fest, wie sie in den Unterlagen steht. Ein Sortenname oder eine Schweizer Versandadresse allein identifiziert weder den Batch noch dessen Herkunft. Fehlt eine Angabe, markiere sie als offen und frage nach.

Produzent und Schweizer Herkunft zuordnen

Wareneingang und Unterlagen zusammenführen

Vergleiche Bestellung, verfügbare Lieferunterlagen und Kennzeichnung der erhaltenen Ware. Erfasse Eingangsdatum, Menge und Einheit sowie den beobachteten Verpackungszustand. Notiere, wer die Erfassung vorgenommen hat. Unterscheide eine bestellte Menge von einer tatsächlich erfassten Eingangsmenge; eine ungeklärte Differenz bleibt sichtbar.

Verknüpfe den vollständigen Laborbericht mit dem Chargenblatt, etwa über einen stabilen Dateinamen oder einen internen Dokumentenverweis. Bewahre die Originalkennung neben deiner eigenen Kennung auf. Unterschiedliche Kennungen können zusammengehören, benötigen dafür aber eine nachvollziehbare Zuordnung vom Anbieter. Erfinde diese Verbindung nicht selbst.

Laborbericht der richtigen Charge zuordnen

Teilmengen erfassen, ohne die Herkunft zu verlieren

Wenn du Ware intern aufteilst, erhält jede Teilmenge einen Bezug zur ursprünglichen Charge. Dokumentiere Datum, Menge, Einheit, Ausgangs- und Zielort beziehungsweise den internen Vorgang. Eine Teilmengenkennung wie INTERN-A ist nur ein zusätzlicher Schlüssel – kein neuer Herkunftsnachweis.

Zähle umgelagerte Ware nicht als neuen Wareneingang. Bei mehreren Lagerplätzen setzt sich dein Gesamtbestand aus allen zugehörigen Teilbeständen zusammen. Vermische unterschiedliche Originalchargen nicht einfach in der Dokumentation, auch wenn Produzent oder Sortenname identisch sind. Bereits entstandene Unklarheiten müssen nachvollziehbar geklärt werden.

Deine Vorlage für die nächste Charge

Übernimm diese Felder in deine eigene Tabelle oder Ablage. Die Vorlage ist eine redaktionelle Arbeitshilfe, keine gesetzliche Universalvorlage. Hier werden keine Betriebsdaten eingegeben oder übermittelt.

Identität
Produkt, Vertragspartner, Produzent, Produktionsort, Original-Chargencode
Eingang
Datum, erfasste Menge mit Einheit, Verpackungsbeobachtung, erfassende Person
Unterlagen
Bestell- und Lieferreferenz, vollständiger Laborbericht, bestätigte Kennungsverknüpfung
Bewegung
Datum, interne Teilmengenkennung, Menge und Einheit, Ausgang und Ziel oder Vorgang
Klärung
Offene Angabe, Rückfrage, Antwort und dokumentierter Entscheid

Rechenbeispiel: Eine Charge, drei Teilbestände

Alle Kennungen und Mengen sind fiktiv. Das Beispiel beschreibt eine interne Aufteilung, kein Angebot, keine empfohlene Bestellmenge und keine Erlaubnis zum Umpacken.

Rechenbeispiel: Eine Charge, drei Teilbestände
Vorgang / BestandOriginalbatchInterne KennungMenge
Erfasster EingangBEISPIEL-01Eingang1’000 g
Teilbestand Lagerplatz ABEISPIEL-01INTERN-A300 g
Teilbestand Lagerplatz BBEISPIEL-01INTERN-B200 g
Unveränderter RestBEISPIEL-01REST500 g

Abgleich nach der Aufteilung: 300 g + 200 g + 500 g = 1’000 g. Die Eingangszeile ist die Vergleichsbasis und wird nicht nochmals zum Bestand addiert. Ergibt deine Erfassung nur 990 g, bleiben 10 g ungeklärt. Trage nicht automatisch «Verlust» ein: Prüfe zunächst Erfassung, Einheit und tatsächlichen Warenfluss und dokumentiere die Erklärung.

Dokumentation ist keine Produktfreigabe

Ein ausgefülltes Chargenblatt bestätigt keine Verkehrsfähigkeit und erlaubt für sich allein weder Verarbeitung noch Umpacken oder Weiterverkauf. Welche Anforderungen gelten, hängt unter anderem von Produktkategorie, Verwendungszweck und deinem konkreten Umgang mit der Ware ab. Dieser Artikel gibt keine rechtliche Freigabe für einen bestimmten Betrieb oder ein Produkt.

Richte Lagerung und Umgang nach den bestätigten produktspezifischen Angaben aus. Wir nennen hier keine pauschale Temperatur, Haltbarkeit oder gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Ein passender Laborbericht beschreibt die untersuchte Probe und den genannten Prüfumfang; er ersetzt keine Beurteilung späterer Veränderungen.

Bei einer ungeklärten Abweichung halte Beobachtung und Rückfrage getrennt von einer vermuteten Ursache fest. Dokumentiere den weiteren Entscheid und die dazugehörige Antwort. Dieser Ablauf ist keine Zusage einer Rückgabe, Erstattung oder bestimmten Reklamationsfrist.

Jeder neue Drop braucht eine eigene Zuordnung

Nach dem von CannabisClub.ch beschriebenen Modell kaufen Mitglieder direkt von verifizierten Schweizer Produzenten. Jeder Batch wird mit einem frischen, chargenbezogenen Laborbericht als Drop gelistet; alle Mitglieder erhalten gleichzeitig Zugriff. Die Menge ist endlich. Diese Modellbeschreibung ist kein unabhängiger Auditnachweis für eine konkrete Charge.

Ein späterer Drop bleibt ein neuer Batch mit eigenen Unterlagen – auch bei demselben Sortennamen. Lege dafür eine neue Zuordnung an. Das Chargenblatt hilft dir beim eigenen Warenfluss; es behauptet keine entsprechende Funktion im Mitgliedersystem.

Warum ein neuer Drop erneut geprüft werden muss

Häufige Fragen

Was tun bei unterschiedlichen Kennungen in Bericht und Lieferunterlagen?

Halte beide Kennungen fest und bitte den Anbieter um die nachvollziehbare Verbindung. Ein ähnlicher Produktname reicht nicht. Bis zur Klärung bleibt die Zuordnung ausdrücklich offen.

Kann ich zwei Lieferungen derselben Sorte als eine Charge führen?

Der Sortenname genügt dafür nicht. Erfasse jeden Wareneingang gesondert und behalte die jeweiligen Original-Chargenkennungen bei. Ob tatsächlich derselbe Batch vorliegt, muss aus den zugehörigen Unterlagen hervorgehen.

Redaktionelle Einkaufshilfe, Stand 1. November 2026. Vorlage und Zahlenbeispiel sind eigens für diesen Artikel erstellt. Sie sind weder ein tatsächlicher Lieferfall noch eine gesetzliche Pflichtliste. Aussagen zum Club-Modell stammen von der Marke; sie ersetzen keine Originalunterlagen zum konkreten Batch.